AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Umfang und Ausführung des Auftrags
    (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der detaillierte Auftragsumfang ist unter 2. geregelt. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. 

    (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. 

    (3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. 

    (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, gehört nicht zum Auftrag. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. 

    (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen.

  2. Auftragsumfang im Detail
    (1) Der Auftragsumfang richtet sich nach der konkret beauftragten Leistung. Siehe hierzu die Ausführungen unter Punkt 3 dieses Paragraphen. 

    (2) Die Steuerberaterin legt die vom Auftraggeber gemachten Angaben insbesondere zur Vermögens- und Familiensituation als korrekt zu Grunde. Eine Überprüfung der Angaben ist ausdrücklich nicht Umfang des Auftrages. 

    (3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Bewertung von Vermögensgegenständen durch die Steuerberaterin erfolgt. Diese ist nicht Umfang des Auftrages. Der Auftrag wird aufgrund der gemachten Wertangaben des Auftraggebers ausgeführt.

    (4) Leistungskatalog:
    4.1. Check-Up Analyse:
    Die Check-Up Analyse ist eine Auswertung der Familien- und Vermögenssituation des Auftraggebers. Sie zeigt auf wer was erben würde und ob potenzielle Erbschaftsteuern anfallen könnten. Dieser gründliche Überblick verschafft dem Auftraggeber Klarheit über die aktuelle Situation und ermöglicht es, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu planen.
    Bei der Check-Up Analyse werden bei der Ermittlung der zu erwartenden Steuerlast ausschließlich die persönlichen Freibeträge sowie Pauschalen berücksichtigt. Optionale Steuerbefreiungsmöglichkeiten, die an weitere Voraussetzungen wie Behaltefristen gebunden sind, werden ausdrücklich nicht berücksichtigt.
    Die Check-Up Analyse umfasst keine Beratung und keine Besprechung des Ergebnisses. Der Auftraggeber erhält das Ergebnis der Analyse in Textform.
    Bei Bedarf kann eine anschließende Beratung beauftragt werden. Falls die Steuerberaterin diese für empfehlenswert hält, wird bei Übersendung der Auswertung darauf hingewiesen.
    4.2. Lebenswerkschützer-Konzept:
    Das Lebenswerkschützer-Konzept stellt eine individuelle und umfassende steuerliche Beratung dar.
    Die Zusammenarbeit erfolgt nach dem im Schaubild dargestellten Ablauf.
    Für die Bestandsaufnahme erhält der Auftraggeber ein Formular zur Erfassung aller wichtigen Daten.
    Das Analyse- und das Beratungsgespräch können wahlweise per Telefon oder via Zoom stattfinden.
    Der Auftraggeber erhält einen Fahrplan für die Umsetzung seines individuellen Konzeptes. Eine Begleitung der Umsetzung ist ausdrücklich nicht Umfang des Auftrages.
    Bei Bedarf kann eine weitergehende Begleitung der Umsetzung beauftragt werden.

  3. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
    (1) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

    LEBENSWERKSCHÜTZER
    Steuerkanzlei Tanja Jürgens

    Schönbrunner Str. 6

    D-90592 Schwarzenbruck
zustande.

    (2) Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, Dienstleitungen zu beauftragen. Mit der Bestellung / Beauftragung der gewünschten Dienstleistung gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab.

    (3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.


    Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
    1) Besuchen Sie unsere Internetseite https://lebenswerkschuetzer.de/ 

    2) Durch klicken des Buttons „jetzt umfassenden Check-up sichern“, starten Sie den Bestellvorgang. 

    3)Legen Sie die gewünschte Dienstleistung in den Warenkorb.
    4) Klicken Sie auf das Warenkorbsymbol oben rechts und anschließend auf Warenkorb anzeigen.
    5) Überprüfen Sie nochmals kurz, ob das richtige Produkt im Warenkorb liegt. Durch klicken des Buttons „Zum Checkout“ wird der Bestellvorgang fortgesetzt.
    6) Bitte geben Sie nun Ihre persönlichen Daten ein und überprüfen diese auf Richtigkeit.
    7) Nachdem Sie alles eingegeben und geprüft haben, wird die Bestellung durch klicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ abgeschlossen.

    Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an. 

    (4) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.lebenswerkschuetzer.de/AGB einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

  4. Verschwiegenheitspflicht
    (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. 

    (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. 

    (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, u. a. nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO, bleiben unberührt. 

    (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (§ 69 StBerG) oder zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den allgemeinen Vertreter oder den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

  5. Mitwirkung Dritter
    Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z.B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

  6. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
    (1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. 

    (2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. 

    (3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken für die Vertraulichkeit der Kommunikation verbunden sein kann. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Steuerberater zu.

  7. Mängelbeseitigung
    (1) Bei etwaigen Mängeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 

    (2) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  8. Haftung
    (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000 € (in Worten: eine Million €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.

    (2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.
    (3) Die Erteilung mündlicher Auskünfte gehört nicht zu den vertraglichen Hauptleistungen des Steuerberaters. Sie bergen die Gefahr insbesondere einer unvollständigen mündlichen Darlegung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie von Missverständnissen zwischen Steuerberater und Auftraggeber. Deshalb wird vereinbart, dass der Steuerberater nur für in Textform erteilte Auskünfte einzutreten hat und die Haftung für mündliche Auskünfte des Steuerberaters oder seiner Mitarbeiter ausgeschlossen ist. 

    (4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verjähren 18 Monate ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers von den Ansprüchen, spätestens aber fünf Jahre nach der Anspruchsentstehung. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

  9. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
    (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. 

    (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. 

    (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
    (4) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 7 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

  10. Urheberrechtsschutz
    Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
    Verstöße hiergegeben werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € geahndet. Das Einleiten einer zusätzlichen strafrechtlichen Verfolgung behält sich der Steuerberater vor.

  11. Vergütung, Rechnungsstellung, Vorschuss und Aufrechnung
    (1) Die Vergütung des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine abweichende Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Es gilt die mit Beauftragung vereinbarte Vergütung. Es handelt sich um einen Festpreis für den unter 2. angegebenen Leistungsumfang.

    (2) Der Auftraggeber ist mit einer Rechnungsstellung des Steuerberaters in Textform und ohne Unterschrift einverstanden. 

    (3) Für Tätigkeiten, die in der StBVV keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). 

    (4) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung einer gezahlten Vergütung verjähren 18 Monate nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. 

    (5) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der geforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. Für den Steuerberater ist eine Verrechnung von Vorschüssen mit allen fälligen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis möglich, unabhängig davon, für welche Tätigkeit der Vorschuss gefordert wurde. 

    (6) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum leistet.

  12. Beendigung des Vertrags
    (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
    (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Steuerberater und Auftraggeber. 

    (3) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 12 Abs. 4 StBVV. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  13. Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen
    (1) Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten oder dies im Wege der elektronischen Datenverarbeitung vornehmen. 

    (2) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Dokumente verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist (§ 66 Abs. 3 StBerG). Hinsichtlich der Arbeitsergebnisse gilt ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht als vereinbart.

  14. Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
    (1) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können: 

    (2) Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns



    LEBENSWERKSCHÜTZER

    Steuerkanzlei Tanja Jürgens

    Schönbrunner Str. 6

    D-90592 Schwarzenbruck

    E-Mail beratung@lebenswerkschuetzer.de


    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 



    Widerrufsfolgen
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, erhalten Sie in diesem Fall kein Geld zurück, sofern wir mit der Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen haben.


  15. Muster Widerrufsformular

    An :

    LEBENSWERKSCHÜTZER

    Steuerkanzlei Tanja Jürgens

    Schönbrunner Str. 6

    D-90592 Schwarzenbruck

    E-Mail beratung@lebenswerkschuetzer.de



    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung 



    _____________________________________________________


    Bestellt am 


    __________________


    Name des/der Verbraucher(s)


    _____________________________________________________

    Anschrift des/der Verbraucher(s)



    _____________________________________________________


    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


    __________________


    Datum


    __________________

  16. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Information VSBG
    (1) Für den Auftrag, seine Ausführung und sich hieraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

    (2) Der Steuerberater ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

  17. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
    Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.